Heizkostenzuschuss 2017/2018 beantragen
Für die Beheizung einer Wohnung wird an sozial bedürftige Personen ein Heizkostenzuschuss gewährt. Die Höhe des Heizkostenzuschusses beträgt 152 Euro, sofern die festgesetzte Einkommensgrenze unterschritten wird. Für die Wohnung, für die ein Heizkostenzuschuss beantragt wird, muss ein Hauptwohnsitz vorliegen.
Soziale Bedürftigkeit liegt vor, wenn das monatliche Nettoeinkommen aller im Haushalt lebenden Personen die Summe der Ausgleichszulagenrichtsätze für das Jahr 2018 nicht übersteigt.
– alleinstehende Personen: € 889,84
– Ehepaare/Lebensgemeinschaft: € 1.334, 17
– je Kind: € 166,37
Die Antragsfrist läuft bis 13. April 2018
Informationen und das Formular zur Antragsstellung erhalten Sie am Gemeindeamt bei Frau Pröhl.